Fischerverein Murten

AUSZUG REGLEMENT-ÄNDERUNGEN AB 2025

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN FÜR DEN MURTENSEE

NEUE GESETZGEBUNG FÜR DEN MURTENSEE

Folgende Gesetze wurden unter anderem für den Murtensee angepasst welche ab dem Jahr 01. Januar 2025 gelten.

  • Aufhebung des Fangmindestmasses für Egli – schweizweit gültig!
    Ab sofort muss jeder gefangene Egli behalten werden. Ein Zurücksetzen ins Wasser ist nicht mehr erlaubt.

    Diese Massnahme wurde eingeführt, um den negativen Folgen der gezielten Befischung großer Egli-Schwärme entgegenzuwirken. In der Vergangenheit wurden beim Versuch, große Exemplare zu fangen, zahlreiche kleinere Fische als Beifang gestresst und wieder zurückgesetzt – oft mit geringen Überlebenschancen.

    Die neue Regelung soll:

    • den Fischbestand besser schützen,

    • den Umgang mit Beifang verantwortungsvoller gestalten,

    • und den sportlichen Reiz erhöhen, gezielt große Egli aufzuspüren.

     

  • Verbot von lebenden Köderfischen:
    Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist nicht erlaubt.

  • Maximale Anzahl Ruten:
    Neben Gambe (Hegene), Wurfangel (Spinnrute) und Schleppangel dürfen maximal drei Ruten gleichzeitig verwendet werden.

Wir bitten alle Anglerinnen und Angler, diese Vorschrift zu respektieren und aktiv zum Schutz unserer Gewässer beizutragen.

Die Wichtigsten Vorschriften für den Murtensee 2025

Die wichtigsten Vorschriften findest du zusammengefasst auf einem Flyer. Dieser kann als PDF heruntergeladen werden und ist sowohl in Deutsch und Französisch verfügbar.

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